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Bericht zur Ukraine: Fortschritte bei Reformen, aber schnellere Umsetzung nötig

Erscheinungsdatum Website: 17.11.2017 14:05:03
Erscheinungsdatum Publikation: 20.11.2017

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BRÜSSEL (gus)--Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission haben einen Bericht über den Reformprozess in der Ukraine vorgelegt. Dieser zeigt, dass die Ukraine in diesem Jahr eine Reihe von Reformen im Rahmen der Assoziierungsagenda erfolgreich vorangetrieben hat, in anderen Bereichen jedoch das Reformtempo beschleunigt werden muss.

?Seit dem letzten Bericht wurde eine Reihe seit langem erwarteter Erfolge erzielt. Unser Assoziierungsabkommen ist in Kraft getreten, und die ukrainischen Bürger dürfen nun ohne Visum für kurzfristige Aufenthalte in den Schengen-Raum einreisen. Wir erwarten nun, dass die Umsetzung der Reformen beschleunigt wird, damit die Bürger von den Vorteilen unserer Partnerschaft voll profitieren können. Die Ukraine kann sich hierbei auf die kontinuierliche Unterstützung durch die Europäische Union verlassen?, erklärte Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in einer Pressemitteilung.

?Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der ukrainische Präsident, ebenso wie die Regierung und die Werchowna Rada, das Parlament der Ukraine, entschlossen sind, tiefgreifende Reformen durchzuführen. Dies ist kein einfacher Prozess: Die Korruption ist tief verwurzelt und es gibt Partikularinteressen, die es zu überwinden gilt - natürlich gibt es auf diesem Weg auch Rückschläge zu verkraften?, fügte der Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, hinzu.

Der Bericht zeigt, dass die Ukraine zwar bei der Korruptionsbekämpfung vorangekommen ist, jedoch weitere Schritte erforderlich sind. Die Zahl der Verurteilungen bei prominenten Fällen mutmaßlicher Korruption beispielsweise sei weiterhin gering und die rasche Einrichtung eines Gerichts zur Korruptionsbekämpfung im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission wäre diesbezüglich hilfreich.

Fortschritte gab es insbesondere bei den Verfahren, um das Assoziierungsabkommens umzusetzen und bei den Strukturreformen, die positive Entwicklungen im Wirtschafts- und Sozialbereich angestoßen haben. Außerdem sind wichtige legislative Entwicklungen in verschiedenen Bereichen wie Strommarkt, Energieeffizienz, Umwelt, Bildung und Dezentralisierung zu verzeichnen. Die Ukraine hat zudem wichtige Reformen im Rentenbereich, im Gesundheitswesen und bei der Lebensmittelsicherheit eingeleitet. Die Reform des Justizwesens wurde fortgesetzt, wobei ein neues Gesetz über das Verfassungsgericht und die Einrichtung des neuen Obersten Gerichtshofs angenommen wurde.

Auch in der Wirtschaft verzeichnet die Ukraine Fortschritte: Sie kehrte im September nach vier Jahren wieder an den internationalen Kapitalmarkt zurück - mit Anleihen im Umfang von 2,5 Mrd EUR und mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Dank der vertieften und umfassenden Freihandelszone verfügen Unternehmen aus der EU und der Ukraine über einen stabilen, präferenziellen Marktzugang. Das Handelsvolumen zwischen der Ukraine und der EU stieg in der Zeit von Januar bis Juli gegenüber demselben Vorjahreszeitraum auf insgesamt 28,4%.

Die Europäische Union unterstützt laut Mitteilung weiterhin uneingeschränkt die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Sie verurteilt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation und erkennt diese nicht an. Die Europäische Union unterstützt auch nach wie vor die diplomatischen Bemühungen um eine dauerhafte friedliche Lösung für den Konflikt in der Ostukraine durch die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk. Am 8. Dezember findet die Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine statt.

gus/20.11.2017

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