Ostwirtschaftsreport

Der Newsletter "Ostwirtschaftsreport" fasst wöchentlich die wichtigsten Nachrichten für die osteuropäischen Märkte zusammen. Er enthält Analysen, Statistiken, Marktberichte und Hintergrundinfos zu den unterschiedlichsten Themen und Branchen. Die Berichterstattung deckt die Regionen Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Russland und die GUS-Republiken ab und ist mit informativen Fotos sowie Charts angereichert. Zudem liefert der Newsletter weiterführende Kontaktadressen mit Ansprechpartnern.

EU-Parlament leitet Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn ein

Erscheinungsdatum Website: 19.05.2017 09:35:04
Erscheinungsdatum Publikation: 23.05.2017

zurück zur Übersicht

BRÜSSEL (APA/AFP)--Das EU-Parlament hat in Straßburg in einer Resolution die Einleitung eines Sanktionsverfahrens gegen Ungarn beschlossen. Konkret heißt es, dass das Plenum des EU-Parlaments den Rat aufruft, nach Artikel 7 des EU-Vertrags wegen rechtsstaatlicher Bedenken gegen Ungarn vorzugehen. Dies kann bis zum Entzug der Stimmrechte Ungarns gehen.

Die Resolution ist eher von symbolischem Wert, aber damit macht das EU-Parlament doch Druck auf den rechtskonservativen ungarischen Regierungschef Viktor Orban. Letztendlich muss aber in der Frage der Rat entscheiden - und das mit Einstimmigkeit, Ungarn als betroffenes Land ausgenommen. Dabei dürfte zumindest das nationalkonservativ regierte Polen, das ebenfalls mit der EU-Kommission in Sachen Rechtsstaatlichkeit im Clinch liegt, nicht gegen Ungarn votieren.

Der Vier-Fraktionen-Resolution von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken stimmten auch Teile der Europäischen Volkspartei (EVP) zu, zu der auch Orbans Fidesz-Partei gehört. Insgesamt votierten 393 EU-Mandatare für das Sanktionsverfahren, 221 dagegen.

Zunächst wollten Vertreter der Volksparteien noch auf die Überprüfung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission warten. Demnach sollte ein Artikel 7-Verfahren gegen Budapest erst dann in die Wege geleitet werden, wenn die Kommission klare Anzeichen für eine systematische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn oder einen ernsten Bruch mit den Prinzipien und Werten der EU feststelle.

Zuletzt hatten Ende April die Regierungschefs der EVP bei der Vorbereitung des Brexit-Sondergipfels auch über Ungarn diskutiert. Dabei hatten sie ein Einlenken Orbans verkündet, das dieser postwendend zurückwies. Ungarn wolle in den kommenden Monaten mit der Kommission über die Angelegenheit diskutieren. Diese hatte zuvor beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten.

Der Fall in Ungarn sei eine "Bewährungsprobe für die EU", hieß es in der Entschließung des Parlaments weiter. Sie müsse nun unter Beweis stellen, dass sie "willens und in der Lage ist", auf Verletzungen ihrer Grundwerte durch einen Mitgliedstaat zu reagieren. Dies sei umso wichtiger, als es auch in anderen EU-Staaten "beunruhigende Anzeichen für eine ähnliche Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips" gebe.

zurück zur Übersicht