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WTO: Importverbot von EU-Schweinefleisch ist unrechtmäßig

Erscheinungsdatum Website: 24.02.2017 15:55:07
Erscheinungsdatum Publikation: 27.02.2017

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WASHINGTON (rus)--Die Berufungsinstanz der Welthandelsorganisation WTO hat der Europäischen Union im Streit um das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus der EU Recht gegeben. Dies sei mit Blick auf internationale Handelsvorschriften rechtswidrig, so das Urteil der WTO-Berufungsinstanz. Damit unterliegt Russland erneut im Rechtsstreit um die 2014 verhängte Einfuhrsperre auf europäische Schweinefleischprodukte und lebende Schweine.

Russland hatte im August 2014 einen Importstopp verhängt, weil nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren. Im August hatte die WTO bereits in erster Instanz befunden, dass ein Importverbort auf keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften basiere und gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verstoße.

Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen, urteilte die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung. Im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist, und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen.

rus/27.2.2017

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