Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Bundesregierung bringt Steuererleichterungen für Startups auf den Weg

Erscheinungsdatum Website: 14.09.2016 16:20:12
Erscheinungsdatum Publikation: 15.09.2016

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Startups auf den Weg gebracht. Künftig sollen Risiko-Investoren und Business Angels Verlustvorträge aus Startups auch bei einem Eigentümerwechsel nutzen können. Von dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften, dessen Entwurf das Kabinett beschlossen hat, sollen nach Angaben des Finanzministeriums "junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen" profitieren.

Nach dem Gesetzesplan sollen Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und es keine weiteren Verlustnutzungen gibt. Die Finanzierungsmöglichkeiten junger Unternehmen würden damit erheblich verbessert, betonte das Finanzministerium. Der Gesetzentwurf sei aber allgemein ausgestaltet und nicht auf Startups und innovative Unternehmen beschränkt.

"Deutschland braucht mutige Unternehmen, damit unser Land auch in Zukunft zu den stärksten Volkswirtschaften der Welt gehört", erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) laut einer Mitteilung. Deshalb würden jetzt die Rahmenbedingungen verbessern. "Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen", sagte Schäuble, der das Vorhaben bereits vergangene Woche im Bundestag angekündigt hatte.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) betonte laut der Mitteilung, mit der Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung löse die Regierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. "Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen." Dies steigere die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland.

Bisher gehen Verlustvorträge verloren, wenn bei einem Unternehmen innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 Prozent des Kapitals verkauft werden. Bei Gründungen ist aber genau das nichts Ungewöhnliches, wenn Investoren in ein Startup einsteigen. Die Gründerszene hat deshalb seit langem eine Änderung der Bestimmungen verlangt. Gabriel versprach auch bereits zu Beginn der Legislaturperiode eine solche Reform - doch Schäuble sperrte sich lange dagegen, auch weil es Widerstand aus den Bundesländern gab.

DJG/ank/apo

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