Finanz- und Wirtschaftsspiegel

Der Newsletter "Finanz- und Wirtschaftsspiegel" informiert täglich über die Aktivitäten der internationalen Zentralbanken mit Schwerpunkt auf die Europäische Zentralbank, die Federal Reserve und die Bank of Japan.

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Bosch zu ABS bei E-Bikes ein

Erscheinungsdatum Website: 12.09.2024 19:05:08
Erscheinungsdatum Publikation: 13.09.2024

zurück zur Übersicht

FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat das Verwaltungsverfahren gegen die Robert Bosch GmbH wegen des Verdachts der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber einem ABS-Anbieter für E-Bikes eingestellt. Dies teilte die deutsche Wettbewerbsbehörde mit. "Bezogen auf Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bosch derzeit lediglich abstrakt, da es bislang keinen weiteren Anbieter von ABS für E-Bikes mit Sitz in Deutschland gibt", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Darüber hinaus sei unwahrscheinlich, dass in Deutschland noch Probleme entstehen, da Bosch sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsbehörde verpflichtet habe, künftig potenziellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum - also auch in Deutschland - den Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. "Vor diesem Hintergrund konnte das Bundeskartellamt sein Verfahren einstellen", sagte Mundt.

Hintergrund des Verfahrens war laut Kartellamt die Beschwerde des italienischen ABS-Herstellers Blubrake bei der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM). Blubrake habe Bosch dabei zwei Verhaltensweisen vorgeworfen: Erstens erschwere Bosch, dass Blubrake seine ABS über die Bosch E-Bike-Systeme mit Strom versorgen konnte. Zweitens verweigere Bosch die Herausgabe der technischen Spezifikationen, die zur Herstellung einer entsprechenden Kommunikation zwischen Blubrakes ABS und dem Bordcomputer von Bosch erforderlich sind. Das Bundeskartellamt hatte im September 2023 einerseits per Amtshilfe die italienischen Ermittlungen unterstützt und parallel dazu ein eigenes Verfahren wegen der möglichen Auswirkungen in Deutschland eingeleitet.

Das Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wurde im August 2024 mit Zusagen von Bosch beendet, mit denen sich das Unternehmen verpflichtet, potentiellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. ABS werden seit einigen Jahren in hochpreisigere E-Bikes eingebaut. Diese verhindern ein Blockieren des Vorderrades und damit ein Wegrutschen bei plötzlichen starken Bremsmanövern. Das ABS muss zur Stromversorgung mit einem Kabel an das E-Bike-System angeschlossen werden. Zudem muss das ABS softwarebasiert mit dem Bordcomputer des E-Bike-Systems verbunden werden, um den Fahrer über den Betriebsstatus des ABS zu informieren. Bei Bosch handelt es sich um einen der bedeutendsten Hersteller solcher E-Bike-Systeme.

DJG/uxd/cbr

zurück zur Übersicht