Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Deutschland: Rechtsrahmen für grünes Methanol benötigt - genutzte Kohlenstoffquelle entscheidend

Erscheinungsdatum Website: 24.05.2024 15:35:02
Erscheinungsdatum Publikation: 27.05.2024

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Zertifizierung absichern / Von Susanne Harmsen, E&M

HERRSCHING (NfA)--Eine aktuelle Studie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltig erzeugtes Methanol untersucht. Dabei betrachteten die Forscher den gesamten Zyklus von der Erzeugung über die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Zertifizierung und die Anrechenbarkeit auf Treibhausgasminderungsquoten, bis hin zur Endnutzung als Kraftstoff im Schwerlastverkehr.

Laut ihrer Einschätzung hat grünes Methanol große Potenziale für Emissionsreduktionen im Verkehr sowie in der chemischen Industrie. Damit könnte es ein Schlüssel für die erfolgreiche, alle Sektoren umfassende Energiewende sein. Die Studie kommt zum Schluss, dass ein kohärenter Rechtsrahmen sowie Klarheit bei der Zertifizierung der verschiedenen Erzeugungspfade Voraussetzungen für einen erfolgreichen Markthochlauf von Methanol sind.

Im Verkehrssektor sei demnach ein entscheidender Faktor für die Anwendung von Methanol dessen Anrechenbarkeit auf die von der Europäischen Union festgelegte Erneuerbare-Energien-Quote. Diese wurde bei der letzten Neufassung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) auch auf den Luftverkehr und die Schifffahrt ausgeweitet.

Mariana Moreno Kuhnke, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am IKEM, erklärte für die nationale Ausgestaltung der RED III: ?Die künftige Ausgestaltung der deutschen Treibhausgasminderungsquote sollte in stärkerer Weise die klimapolitisch wünschenswerte Fokussierung des Einsatzes von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) auf den Schiffs- und Luftverkehr sowie den stofflichen Einsatz in der chemischen Industrie reflektieren.? Dort könne Methanol seine Stärke entfalten.

Die Nachhaltigkeit von Methanol hängt maßgeblich von der bei der Erzeugung eingesetzten Energie und der genutzten Kohlenstoffquelle ab. So kann nachhaltig erzeugte Biomasse oder CO2-Abgas aus anderen Prozessen genutzt werden (Carbon Capture and Utilization, CCU), was Emissionen verringert. Für die rechtssichere Anrechenbarkeit auf Treibhausgasminderungsquoten müssten die verschiedenen Verfahren klarer definiert werden, erklärte Studienautor Johannes Graetschel: ?Damit der Einsatz von Methanol jedoch effektiv zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt, muss in einem nächsten Schritt auch die verwendete Kohlenstoffquelle besser erfasst werden.?

Mit den Europäischen Delegierten Rechtsakten zu synthetischen Kraftstoffen und ihrer nationalen Umsetzung in der 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung seien wichtige Grundlagen für die Zertifizierung von nachhaltigem Methanol geschaffen worden. Der Gesetzgeber müsse nun einen fossilen Lock-in vermeiden und klimapositive Verfahren zur Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre anreizen, fordert die Studie. Sie entstand im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts ?biogeniV?.

Die 91-seitige Studie ?Rechtliche Fragestellungen bei der Herstellung grünen Methanols? ist auf der Internetseite des IKEM downloadbar.

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