Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Welt: Reformierung der Investitionsabkommen notwendig
Erscheinungsdatum Website: 27.11.2023 16:00:02
Erscheinungsdatum Publikation: 28.11.2023
Weltweite Mindeststeuer bittet Global Player zur Kasse
GENF (NfA)--Im Dezember 2022 hatten sich fast 140 Länder auf eine globale Mindeststeuer von 15% für große multinationale Unternehmen geeinigt, ein großer Schritt in Richtung Steuerstandardisierung. Ein UNCTAD-Bericht untersucht die potenziellen rechtlichen Herausforderungen im Rahmen internationaler Investitionsabkommen (IIAs) und die Wahrscheinlichkeit von Investor-Staat-Streitigkeiten, wenn sich Länder an das neue globale Steuersystem anpassen. Schnelle Reformen sind das Gebot der Stunde.
Steuerrechtliche Ansprüche machen etwa 15% aller bisher öffentlich bekannten Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) aus. Der Bericht bewertet vier IIA-Standards, die wahrscheinlich die meisten Spannungen verursachen werden.
Faire und gerechte Behandlung: Diese Bestimmung, die in älteren IIAs üblich ist und in ISDS-Fällen häufig angeführt wird, könnte aufgrund ihres weit gefassten Charakters Herausforderungen für die Umsetzung der globalen Mindeststeuer mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf Steueranreize in Sonderwirtschaftszonen oder anderweitig individuell ausgehandelte Sondersteuerregelungen.
Umbrella-Klausel: Diese Klausel bezieht die Verpflichtungen einzelner Staaten in den IIA-Rahmen ein, was in ISDS-Fällen zu rechtlichen Komplikationen führt. Obwohl sie in neuen IIAs weniger häufig vorkommt, bleibt sie in älteren Abkommen eine potenzielle Streitquelle, da sie sich auf Steuereinfrierungsklauseln in Investor-Staat-Verträgen erstreckt.
Nicht-Diskriminierungsregeln: DieseRegeln, die die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung einschließen, können zu Spannungen führen, da Unternehmen innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Regeln zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer unterschiedlich behandelt werden können.
Enteignungsvorschrift: Zum Schutz vor einer Enteignung betrachtet diese Bestimmung eine ?konfiskatorische? Besteuerung als indirekte Enteignung. Insgesamt ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass der vereinbarte Mindestsatz von 15% den Schwellenwert einer ?wesentlichen Enteignung? erreicht, wie er im Allgemeinen von ISDS-Tribunalen gefordert wird.
Der Bericht stellt fest, dass sich bestimmte Standards internationaler Investitionsabkommen auf nationale Steuererhebungsmethoden und die Wirksamkeit der globalen Mindeststeuer auswirken könnten. Zudem könnte die Rücknahme bestimmter Steueranreize, wie die für Sonderwirtschaftszonen ausgehandelten, mit dem Standard für faire und gerechte Behandlung und der Umbrella-Klausel in Konflikt geraten kann.
Die UNCTAD hält jedoch eine ?Klagewelle? für unwahrscheinlich. Stattdessen könnten multinationale Unternehmen potenzielle Rechtsstreitigkeiten als Verhandlungsinstrument für andere Vorteile nutzen, wie etwa niedrigere Zölle oder geänderte Vereinbarungen zur Produktionsaufteilung. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform der IIAs zur Unterstützung der globalen Mindeststeuer.