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Bundeskabinett stimmt Ratifzierungsgesetz zu Ceta zu

Erscheinungsdatum Website: 01.07.2022 15:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 04.07.2022

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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Freitag dem Ratifzierungsgesetz für das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Ceta) zugestimmt. Das Abkommen ist seit 2017 lediglich vorläufig in Kraft, da es bislang noch nicht von mehreren EU-Ländern, wie etwa auch Deutschland, ratifiziert wurde. Allerdings müssen vor der nötigen Bundestagsabstimmung noch offene Fragen zwischen der EU und Kanada ausgeräumt werden.

Vor der Zustimmung im Kabinett hatten sich die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP auf einen Kompromiss zum Ratifzierungsgesetz verständigt. Danach muss die Bundesregierung noch vor der Abstimmung im Bundestag dafür sorgen, dass die EU und Kanada bei der bislang umstrittenen Frage zu bestimmten Investitionsschutzstandards "verbindliche Klarstellungen" erreichen.

Damit soll nach dem Willen der Parteien verhindert werden, dass Unternehmen in Schiedsgerichtsverfahren mit Verweis auf den Investorenschutz politische Entscheidungen wie beispielsweise zum Klimaschutz juristisch anfechten können. Besonders die Grünen hatten darauf gedrungen.

Bislang sind wegen der vorläufigen Anwendung von Ceta weite Teile des Abkommens zum Investitionsschutz und der Beilegung der Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ausgenommen.

Missbräuchliche Klagen verhindern

Die nun von Deutschland geforderten Ergänzungen zum Abkommen sind laut Regierungssprecher Steffen Hebestreit möglich, "ohne das Abkommen selber zu ändern". Dies soll etwa durch für Gerichte bindende Auslegungen des Abkommens durch den gemischten Ceta-Ausschuss möglich sein.

"Unser Anliegen ist hier vor allem ein Aushebeln des staatlichen Regulierungsrechtes durch missbräuchliche Klagen privater Unternehmen zu verhindern", sagte Hebestreit. "Die Bundesregierung ist dazu bereits mit der Europäische Kommission und der kanadischen Regierung in sehr konstruktiven Austausch." Nach der Verständigung soll sich der Investitionsschutz künftig auf den Schutz vor direkter Enteignung und Diskriminierung konzentrieren, um so Missbrauchsfälle auszuschließen.

Außerdem soll es eine Stärkung der parlamentarischen Rolle im Zusammenhang mit regulatorischer Kooperation mit Blick auf Ceta geben. Zudem beschloss das Kabinett ein Eckpunktepapier zur Handelspolitik der Bundesregierung, das wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik festschreibt. Dies betrifft neben Ceta auch die Welthandelsorganisation WTO, die EU-Handelsverträge im Allgemeinen, die Investitionsschutzabkommen sowie den Energiecharta-Vertrag.

Abstimmung im Bundestag erst nach Klärung zwischen EU und Kanada

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht in der Einigung der Ampelfraktionen einen wichtigen Meilenstein. Nachhaltigkeit werde zur Grundsubstanz von globalem Handel und die offenen Fragen im Bereich Investitionsschutz seien gelöst worden.

Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Die abschließende zweite und dritte Lesung soll dann stattfinden, sobald dieses sogenannte "Joint Committee" von EU und Kanada die geforderte "Interpretationserklärung" bei den strittigen Fragen erzielt haben. Die Bundesregierung erwartet, dass der Bundestag im Herbst über das Gesetz abstimmen kann.

Mit Ceta soll der Handel zwischen der EU und Kanada erleichtert werden, etwa durch den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritiker hatten neben der Vorbehalte zu den Klagemöglichkeiten für Unternehmen gegen Staaten bei den Schiedsgerichten auch befürchtet, dass Arbeits- und Umweltstandards ausgehöhlt werden könnten.

DJG/aat/err

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