Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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2G-Regelungen sind laut Handelsverband HDE verfassungswidrig

Erscheinungsdatum Website: 01.12.2021 16:50:03
Erscheinungsdatum Publikation: 02.12.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Der deutsche Einzelhandel hält 2G-Regeln, nach denen nur geimpfte und genesene Personen Zugang zu einem Großteil der Geschäfte haben, für verfassungswidrig. Der Handelsverband Deutschland (HDE) verwies auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig seien.

Der HDE appelliert daher an die Politik, die entsprechenden 2G-Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen. Ansonsten drohe dem Einzelhandel ein massiver Umsatzeinbruch von bis zu 50 Prozent und vielen Händlern der Bankrott.

"2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein", erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher."

Das Gutachten habe auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den coronabedingten Schließungen vom Frühjahr berücksichtigt, erklärte der HDE. Nach Ansicht der Gutachter würden die Berufsfreiheit und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Außerdem sei der Staat kurzfristig zur Regelung von umfassenden Kompensationen verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sind. Darüber hinaus seien 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

Sollten die 2G-Regelungen dennoch eingeführt werden, müsste die Politik die finanziellen Hilfen für den Einzelhandel aufstocken. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von etwa einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler, warnte der HDE.

DJG/aat/smh

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