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Kabinett bringt Fluthilfefonds auf den Weg

Erscheinungsdatum Website: 19.08.2021 22:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 23.08.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Der Bund hat die Einrichtung eines Fluthilfefonds von bis zu 30 Milliarden Euro für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete auf den Weg gebracht. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte, die schnelle Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur hätten jetzt oberste Priorität. "Das ist ein immenser Kraftakt angesichts der Zerstörungen in den von Starkregen und Hochwasser betroffenen Regionen", erklärte er. "Bund und Länder nehmen 30 Milliarden Euro in die Hand, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den geschädigten Unternehmen und anderen Einrichtungen beim Wiederaufbau zu helfen." Das sei "gelebte Solidarität".

Das Kabinett beschloss bei seiner Sitzung in Berlin eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze. In einem ersten Schritt sollen dieses Jahr im Rahmen der bereits gewährten Kreditermächtigungen 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für den Fonds bereitgestellt werden - laut Regierungssprecher Steffen Seibert werden 14 Milliarden davon je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und 2 Milliarden vom Bund alleine.

"Der Bund wird in einer ersten Tranche aus dem Bundeshaushalt 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro dem Sondervermögen zuführen", erklärten Finanzministerium und Innenministerium in einer Mitteilung. "Ab dem Jahr 2022 erfolgen die Zuweisungen des Bundes dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes." Damit sichere der Bund die Liquidität des Sondervermögens und sorge dafür, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Fonds soll im September beschlossen sein

Von den 30 Milliarden Euro sollen 28 Milliarden hälftig zwischen Bund und Ländern geteilt werden. Die Länder wollen für ihre Hälfte über einen geänderten Anteil an der Umsatzsteuerverteilung in den nächsten 30 Jahren aufkommen. Von 2021 bis 2050 soll dafür laut Seibert jährlich der Ländfestbetrag an der Umsatzsteuer um jeweils 233 Millionen Euro verringert werden. 2 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden an der bundeseigenen Infrastruktur trägt der Bund alleine. Bundestag und Bundesrat sollen die Hilfen nach bisheriger Planung im September beschließen. "Für die Errichtung des Fonds besteht dringender Handlungsbedarf", hoben die Ministerien hervor.

Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung laut den Angaben zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind. Außerdem soll durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die befristete Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie mobiler Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert werden - etwa für Rathäuser, Schulen oder Kindertagesstätten.

Vorgenommen werden laut Seibert auch Änderungen in entsprechenden Gesetzen, um für schnelle Ersatzbauten der Verkehrsinfrastruktur zu sorgen. Die Formulierungshilfe enthält nach seinen Angaben zudem Neuregelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. "Man will erreichen, dass entsprechende Gelder, obwohl es um gepfändete Bankkonten geht, trotzdem die Geschädigten erreichen können", sagte er bei einer Pressekonferenz. Ferner würden die Förderzeiträume des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um zwei Jahre verlängert, damit die Umsetzung durch das Hochwasser beeinträchtigter Projekte weiter fristgerecht möglich sei.

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, sah in dem Kabinettsbeschluss "ein wichtiges Hoffnungssignal an die vom Juli-Hochwasser betroffenen Menschen und Betriebe". Die Hilfen müssten so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden und zeitnah und ohne bürokratische Fallstricke dorthin fließen, wo sie benötigt würden. "Zahlreiche handwerkliche Betriebe sind auf solche Hilfen angewiesen, um den Betrieb wieder in Gang setzen zu können und so Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern", hob Wollseifer hervor. Nötige Infrastrukturmaßnahmen müssten zudem beschleunigt und gegebenenfalls in vereinfachten Verfahren angegangen werden.

DJG/ank/sha/23.08.2021

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