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Bundestag beschließt Maßnahmen gegen Geldwäschebekämpfung und Steueroasen

Erscheinungsdatum Website: 11.06.2021 18:25:03
Erscheinungsdatum Publikation: 14.06.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat der Bundestag die Schaffung von mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten beschlossen. Der Bundestag billigte das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz am späten Vorabend, teilte der Bundestag auf seiner Internetseite mit. Damit soll das Transparenzregister laut SPD "zu einem Vollregister aufgewertet" werden, mit dem die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen identifiziert und so illegale Finanzströme aufgedeckt werden können.

Im parlamentarischen Verfahren waren zusätzliche Erleichterungen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen geschaffen worden. Vereine werden demnach automatisch über einen Abgleich mit dem Vereinsregister eingetragen, und der Antrag für eine Gebührenbefreiung gemeinnütziger Organisationen wird vereinfacht. Anlass für das Gesetz ist laut Bundestag die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der Mitgliedsstaaten. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters soll demnach mit dem Wegfall der Mitteilungsfiktion auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt werden.

Der Bundestag hat zudem ein stärkeres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb beschlossen. Das Parlament billigte auch den vom Kabinett vorgelegten Entwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes. Ziel des Gesetzes ist es laut Finanzministerium, über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nicht kooperative Staaten und Steuergebiete, also Steueroasen, würden durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu angehalten, internationale Standards umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern.

Das Gesetz sieht künftig strikte steuerliche Sanktionen vor, die Personen und Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen. Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit einer Steueroase, kann nach Angaben der SPD ein Abzugsverbot von Betriebsausgaben, eine Quellensteuer, eine verschärfte Hinzurechnung der im Ausland niedrig besteuerten Gewinne zu den inländischen Gewinnen der Muttergesellschaft oder eine Versagung von Steuerbefreiungen von Gewinnausschüttungen zur Anwendung kommen. Auf einen konkreten Geschäftsfall soll demnach jedoch immer nur eine Maßnahme angewandt werden.

In der Koalition war zuvor ein Streit über die Maßnahmen entbrannt. Die Unions-Bundestagsfraktion hatte die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) als zu weitreichend kritisiert und Änderungen verlangt. Die EU-Finanzminister hätten sich darauf verständigt, nur mindestens eine von vier Abwehrmaßnahmen gegen Steueroasen einzuführen - ein Betriebsausgaben- oder ein Quellensteuerabzugsverbot, eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung oder die Versagung des Schachtelprivilegs für Dividenden aus Steueroasen. Auch aus der Wirtschaft war Kritik geübt worden.

DJG/ank/apo/14.06.2021

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