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Bundestag schiebt Umgehung der Dividendenbesteuerung einen Riegel vor

Erscheinungsdatum Website: 07.05.2021 18:50:03
Erscheinungsdatum Publikation: 10.05.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat Maßnahmen zur Verhinderung einer Umgehung der Dividendenbesteuerung beschlossen. Das Parlament billigte den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer. Vorgesehen sind darin insbesondere auch Maßnahmen zur Digitalisierung von Steuerverfahren.

Ziel ist es, Betrügereien insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu unterbinden. Dazu fasst der Gesetzentwurf laut Bundestag die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der gesamte Prozess von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Behörde soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden.

CDU, CSU und SPD stimmten für das Gesetz, die Oppositionsparteien AfD, FDP, Grüne und Linke enthielten sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, eine vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern ab 2024 einzuleiten. Dazu werden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer soll um elektronische Meldepflichten erweitert werden. Die Meldungen sollen bei dem Zentralamt gesammelt werden, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung wie beim Cum/Ex-Skandal leichter zu erkennen.

Sachverständige hatten bei einer Anhörung im Finanzausschuss allerdings Kritik an Details geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stand, dass Banken für unrechtmäßige Steuererstattungen haften sollen, auch wenn sie keine Schuld tragen, und dass Banken und börsennotierten Unternehmen umfangreiche Meldepflichten zur Identifizierung von Anlegern auferlegt werden. Der Bundesverband deutscher Banken hatte die geplanten Melde- und Bescheinigungspflichten als "überbordend" und teils unerfüllbar bezeichnet. Der Wirtschaftswissenschaftler Lorenz Jarass hatte seinerseits die Erwartung vertreten, dass die vielen neuen Meldepflichten Cum/Ex-Betrug nicht verhindern würden.

DJG/ank/raz/10.05.2020

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