Euro Intern

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EZB/Panetta: Anonymität bei digitalem Euro wäre begrenzt

Erscheinungsdatum Website: 16.04.2021 17:10:02
Erscheinungsdatum Publikation: 19.04.2021

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FRANKFURT (Dow Jones)--Privatpersonen und Unternehmen im Euroraum halten Datenschutz für ein vordringliches Anliegen bei der möglichen Einführung eines digitalen Euro. EZB-Direktor Fabio Panetta weist in einer Rede vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments aber darauf hin, dass der Anonymität beim Bezahlen mit einem digitalen Euro Grenzen gesetzt wären. "Bei Zahlungen mit dem digitalen Euro könnte der Datenschutz in unterschiedlichen Stufen gewährleistet werden, wobei verschiedene andere politische und regulatorische Ziele zu berücksichtigen sind, etwa die Notwendigkeit, rechtswidrige Aktivitäten zu bekämpfen", sagte Panetta laut Redetext.

Laut Panetta könnten in digitalen Euro geleistete Zahlungen theoretisch anonym sein, wenn die Identität der Nutzer bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen rund um den digitalen Euro nicht überprüft würde. "Diese Anonymität wäre jedoch ein fruchtbarer Boden für rechtswidrige Handlungen und könnte die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vereiteln", warnte Panetta.

EZB will digitale Bank Runs verhindern

Anonymität würde auch verhindern, dass der Verwendung des digitalen Euro gegebenenfalls Grenzen gesetzt werden, um zum Beispiel die Finanzstabilität und die Vermittlerrolle der Banken dadurch zu schützen, dass übermäßige Kapitalströme oder eine übermäßige Nutzung des digitalen Euro als Anlageform unterbunden werden.

Panetta sprach damit das Risiko eines "digitalen Bank Run" an, bei dem Anleger ihre Guthaben bei Banken, die lediglich eine Forderung gegen die Bank darstellen, in eine Forderung gegen die EZB umwandeln, und zwar massenhaft. Das würde die Stabilität der Geschäftsbanken gefährden.

Panetta zufolge könnten bei digitalen Zahlungen dennoch unterschiedliche Datenschutzstufen eingehalten und bestimmte Zahlungsvorgänge ohne Weitergabe der Zahlungsdaten an Dritte ausgeführt werden. "Zum Beispiel könnten offline angebotene Kleinbetragszahlungen zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger abgewickelt werden, ohne dass Daten an Intermediäre weitergegeben werden", sagte er.

Bei Großbetragszahlungen wären Detailinformationen erforderlich

Bei elektronischen und Großbetragszahlungen sollten die Intermediäre laut Panetta aber auf die Detailinformationen zugreifen können. Aber auch hier könnten Techniken zur Verbesserung des Datenschutzes ein hohes Maß an Privatsphäre gewährleisten. So könnte beispielsweise die Identität der Nutzer getrennt von den Zahlungsdaten gespeichert werden, sodass nur zentrale Meldestellen diese Informationen erhalten und den Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger identifizieren können, wenn verdächtige Aktivitäten festgestellt werden.

"Unsere vorläufigen Tests zu einem digitalen Euro zeigen auf vielversprechende Weise, wie die Technologie eingesetzt werden kann, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, ohne die Standards zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten aufzuweichen", sagte der EZB-Direktor.

Er fügte hinzu: "Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen die Transparenz von Zahlungen im Interesse der Verbraucher liegt." So könne es beispielsweise notwendig sein, eine Zahlung nach ihrer Ausführung zu überprüfen, um nachzuweisen, dass die Transaktion stattgefunden habe oder ob eine Erstattung erforderlich gewesen sei. Laut Panetta würde in jedem Fall Bargeld neben einem digitalen Euro bestehen bleiben. "Die Verbraucher könnten auch weiterhin anonym mit Banknoten bezahlen, wenn sie es wünschen", sagte er.

DJG/hab/sha/19.04.2021

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