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Union und Opposition verlangen Nachbesserung der Bafin-Reform

Erscheinungsdatum Website: 04.03.2021 20:10:03
Erscheinungsdatum Publikation: 05.03.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Die Unionsfraktion und die Opposition haben im Bundestag Änderungen an den von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wegen des Wirecard-Skandals auf den Weg gebrachten Reformplänen für die Finanzaufsicht gefordert. "Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine gute Grundlage, geht in die richtige Richtung, die Union will aber nachschärfen", sagte der Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss, Matthias Hauer (CDU) bei der ersten Lesung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes.

"Wir müssen die richtigen Schlüsse aus dem Fall Wirecard ziehen", forderte er. Nötig seien eine "Bilanzkontrolle aus einer Hand", klare Kompetenzen bei der Geldwäscheaufsicht, weniger Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt, die Stärkung der Rechte von Aufsichtsräten und mehr Transparenz bei Verstößen. "Diese Punkte sollten wir in dem Entwurf zwingend ergänzen." Insbesondere müsse das zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle abgeschafft werden, an dem Scholz festhalten wolle.

Redner der Opposition verlangten ebenfalls, dass die Finanzaufsicht Bafin künftig allein zuständig sein solle. Scholz wolle die Finanzaufsicht zur besten der Welt machen, "aber momentan hat sie eher eine Performance wie Schalke 04", betonte Linke-Fraktionsvize Fabio De Masi. Es sei Zeit, sich von dem zweistufigen Bilanzkontrollverfahren zu verabschieden. Grünen-Finanzsprecherin Lisa Paus forderte ebenfalls, die Zuständigkeit für die Bilanzkontrolle vollständig bei der Bafin anzusiedeln, denn die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) habe im Wirecard-Skandal versagt. "Diese Prüfstelle in der Form braucht kein Mensch."

Scholz will die Finanzaufsicht Bafin in Reaktion auf den Wirecard-Skandal grundlegend reformieren. Sie soll künftig stärker präventiv agieren und Verdachtsfällen in der Bilanzkontrolle schneller und effizienter nachgehen können. Scholz will dafür auf eine "Fokusaufsicht" und die Rekrutierung hoch spezialisierteren Personals setzen. Auch soll die Bafin "mehr Zugriffsrechte und zusätzliches kompetentes Personal, insbesondere Wirtschaftsprüfer" erhalten. Jedoch ist weiterhin auch eine Einbindung der DPR vorgesehen.

Geplant sind auch schärfere Regeln für Abschlussprüfer. Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Die Haftungshöchstgrenzen sollen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen um das Vierfache auf 16 Millionen Euro steigen. Bei grob fahrlässigem Verhalten soll es keine Haftungshöchstgrenze mehr geben. Die Union hat auch dies aber kritisiert. Sie will eine maßvolle Haftungserweiterung, lehnt aber die geplante unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit strikt ab.

DJG/ank/apo

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