Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Bund schiebt Umgehung der Dividendenbesteuerung einen Riegel vor

Erscheinungsdatum Website: 20.01.2021 16:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 21.01.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat Maßnahmen zur Digitalisierung von Steuerverfahren und zur Verhinderung einer Umgehung der Dividendenbesteuerung auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Kabinett billigte den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, teilte das Finanzministerium mit. "Wir machen das Steuerverfahren fit für das 21. Jahrhundert und stellen die vollständige Dividendenbesteuerung auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten sicher", erklärte Staatssekretärin Sarah Ryglewski.

Eine vorgesehene elektronische Meldepflicht sei mit verschärften Haftungsregelungen für fehlerhafte Angaben und einer Straffung des Bescheinigungsverfahren verbunden und ziele darauf ab, Missbrauch und Steuerhinterziehung zu verhindern. "Gleichzeitig modernisieren und vereinfachen wir das Steuerabzugsverfahren durch vollständige Digitalisierung."

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem im Detail vor, eine vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 2024 einzuleiten. Dazu würden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfachen, sondern auch Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausschließen.

Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer werde um elektronische Meldepflichten erweitert. Die Meldungen sollen zentral beim Bundeszentralamt für Steuern gesammelt werden, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung wie beim Cum/Ex-Skandal leichter zu erkennen. Die Informationen sollen der Finanzverwaltung, und hier insbesondere der beim BZSt eingerichteten Sondereinheit, zu Analyse- und Kontrollzwecken dienen. Zudem soll die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.

Auch sollen die Verfahren zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug weniger missbrauchs- und betrugsanfällig ausgestaltet und Vorschriften zur Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung an die europäische Rechtsprechung angepasst werden. Darüber hinaus ist laut den Angaben eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie eine Änderung bei der Vollstreckbarkeit steuerlicher Verwaltungsakte enthalten.

DJG/ank/cbr

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