Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Deutschland: Verlängerung des Insolvenzschutzes

Erscheinungsdatum Website: 20.01.2021 15:35:03
Erscheinungsdatum Publikation: 21.01.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der Corona-Hilfen warten, erhalten für drei weitere Monate besonderen Insolvenzschutz. Einen entsprechenden Vorschlag von Justizministerin Christine Lambrecht hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Für die betreffenden Betriebe wird die Insolvenzantragspflicht nun bis zum 30. April verlängert.

Die bisherige Regel wäre am 31. Januar ausgelaufen. Zuvor hatte es aus der Unionsfraktion Zweifel an einer erneuten Verlängerung gegeben, weil der außerordentliche Insolvenzschutz auch Folgen für Gläubiger und den Markt insgesamt hat. Lambrecht bezeichnete es als "gut, dass wir uns jetzt in der Koalition hierauf einigen konnten". Dies sei "ein Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten".

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