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Regierung lehnt Länder-Einwände gegen neue Offshore-Auktionen ab

Erscheinungsdatum Website: 03.09.2020 19:20:02
Erscheinungsdatum Publikation: 07.09.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Beim Offshore-Ausbau will die Bundesregierung an der umstrittenen zweiten Gebotskomponente in Ausschreibungen festhalten. Das beschloss das Bundeskabinett nach einer Beratung über das Windenergie-auf-See-Gesetz, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin mitteilte. Die Regierung lehnte damit einen entsprechenden Einwand des Bundesrates ab. Die Länderkammer hatte zuvor empfohlen, auf das dynamische Gebotsverfahren bei Offshore-Auktionen zu verzichten und stattdessen Differenzverträge einzuführen.

Bei dem Streit geht es um das geplante neue Verfahren bei den Offshore-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. 2017 und 2018 hatten einzelne Projektierer in zwei Auktionsrunden keine Förderung mehr für ihre Meereswindparks beansprucht und Gebote von null Cent pro Kilowattstunde abgegeben. Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert: Im Wind-auf-See-Gesetz werden nicht nur die Höchstwerte gesetzlich festgelegt. Für den Fall, dass in den Ausschreibungen ab 2021 erneut mehrere Projektierer ein Null-Cent-Gebot für eine Fläche abgegeben, müssen sie einen zweiten Vorschlag in Form der zweiten Gebotskomponente einreichen. Sie sollen sich dann über die Offshore-Netzumlage an den Kosten der Netzanbindungen beteiligen.

BDEW: Ausbauziele so nicht erreichbar

Die Energiewirtschaft kritisierte das Nein zum Länder-Veto deutlich. Es sei "enttäuschend", dass die Regierung nicht der Empfehlung des Bundesrats folge, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. "Eine zweite Gebotskomponente würde zu steigenden Investitions- und Realisierungsrisiken bei Offshore-Vorhaben führen." Die Ausbauziele für die Offshore Windenergie seien mit diesem Instrument kaum zu erreichen.

Für Null-Cent-Gebote pochen die Länder und die Branche vielmehr auf sogenannte Differenzverträge. "In anderen europäischen Ländern werden sie bereits erfolgreich eingesetzt", erklärte Andreae. Dabei erhalten die Betreiber bei niedrigen Strompreisen wie bei der EEG-Umlage ihre garantierten Zahlungen, die Mehreinnahmen bei hohen Strompreisen fließen jedoch an den Verbraucher zurück. Nach Berechnungen des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnten die Stromkosten mit Differenzverträgen um etwa 30 Prozent verringert werden.

Länder-Vorschlag zur Beschleunigung von Klagen aber angenommen

Das Wirtschaftsministerium argumentiert jedoch, dass die Stromkunden über die Beteiligung der Windparkbetreiber an den Netzentgelten entlastet würden. "Es hat bereits Null-Cent-Gebote gegeben und wir rechnen damit, dass das auch in Zukunft passieren wird", sagte Sprecherin Anna Sophie Eichler.

Das Ministerium schloss sich allerdings einem anderen Vorschlag des Bundesrats an, Klagen gegen Offshore-Projekte zu beschleunigen. Danach soll das Bundesverwaltungsgericht künftig in erster Instanz für Einwände gegen die Planfeststellung von Anbindungsleitungen zuständig sein. Das Wirtschaftsressort werde dazu einen geeigneten Formulierungsvorschlag vorlegen, so die Sprecherin.

DJG/pso/cbr/07.09.2020

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