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Kabinett billigt Gesetzentwurf zu Kfz-Steuer - stärkere CO2-Ausrichtung

Erscheinungsdatum Website: 12.06.2020 18:20:03
Erscheinungsdatum Publikation: 15.06.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Die Kfz-Steuer für Pkw soll nach dem Willen der Regierung künftig deutlich stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet werden. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform der Kfz-Steuer, wie das Finanzministerium mitteilte. Die Regierung setze damit "ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr" mit einer spürbaren Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren und emissionsfreien Fahrzeugen. Der Entwurf geht nun ins Parlament, das das Gesetz beschließen muss.

Damit werden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des vom Koalitionsausschuss Anfang Juni beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets umgesetzt. Zudem würden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet.

Künftig soll es nach den Plänen eine stärkere Gewichtung der CO2-Werte bei den Steuersätzen für Pkw geben. Um einen stärkeren Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu setzen, werden für Pkw-Erstzulassungen ab 1. Januar 2021 ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt: Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz. Bisher gilt bei der Besteuerung von Pkw für CO2-Werte oberhalb von 95 g/km ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je g/km. Künftig soll der Steuersatz den Angaben zufolge von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km) steigen.

Zudem gibt es eine Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Diese zehnjährige Steuerbefreiung ist bisher beschränkt auf Pkw, die bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Der Zeitraum wird nun deutlich verlängert. Die Steuerbefreiung gilt künftig für begünstigte Erstzulassungen und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025. Sie soll längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden.

Gefördert wird laut dem Finanzministerium auch der Umstieg auf besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren. Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, erhalten für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr. Die Steuervergünstigung soll längstens bis zum 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Die insbesondere von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung genutzt werden können, sollen zudem künftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert werden. "Damit entlasten wir insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe und unterstützen diese in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation", erklärte das Ministerium.

DJG/ank/smh/15.06.2020

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