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Bundesrat beschließt einstimmig Rettungspaket wegen Corona-Krise

Erscheinungsdatum Website: 27.03.2020 18:40:02
Erscheinungsdatum Publikation: 30.03.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen wegen der Corona-Krise einschließlich des Nachtragshaushaltes über 156,0 Milliarden Euro einstimmig gebilligt. Das gab Bundesratspräsident Dietmar Woidke (SPD) nach den jeweiligen Abstimmungen in der Länderkammer bekannt.

"Wir brauchen jetzt Entscheidungen und Maßnahmen, die die Verbreitung des Virus eindämmen und die Folgen dieser Krise eindämmen", sagte Brandenburgs Ministerpräsident, der derzeit den Vorsitz der Länderkammer führt. "Diese Krise bewältigen wir alle nur miteinander", hob er hervor. "Es ist eben nicht die Zeit für Alleingänge, Auftrumpfen in Talkskows und Konkurrenzgebaren."

Zuvor waren die Maßnahmen am Mittwoch vom Bundestag beschlossen worden. Sie treten nun unmittelbar nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Das Paket in Reaktion auf die Coronavirus-Epidemie umfasst nach Angaben der Länderkammer sechs Gesetze mit einer großen Bandbreite, über die der Bundesrat in verkürzter Frist ohne vorherige Ausschussberatungen direkt beriet.

Es soll die Folgen der Corona-Krise für Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft abmildern und sieht Maßnahmen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz und Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht vor.

"Außergewöhnliche Notsituation" hebt Schuldengrenze auf

Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Regierung mit dem Nachtragshaushalt 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem geht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Der Nachtragshaushalt sieht deshalb Neuschulden von 156 Milliarden Euro zur Finanzierung der Belastung vor, was ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldengrenze um fast 100 Milliarden Euro bedeutet. Der Bundestag hat aber eine "außergewöhnliche Notsituation" festgestellt, die eine solche Überschreitung erlaubt.

Der Bundesrat verzichtete auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länderkammer hatte bereits am Mittwoch in einer Stellungnahme erklärt, sie habe "keine Einwände" gegen den Nachtragshaushalt. Insgesamt hat der Bundeshaushalt für dieses Jahr damit einen Umfang von 484,5 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte Scholz 362,0 Milliarden geplant. Die Ausgaben für Investitionen sollen 48,8 Milliarden Euro betragen und damit 5,9 Milliarden mehr als zuvor veranschlagt. Aus dem Nachtragsbudget sollen unter anderem 50 Milliarden Euro in die Unterstützung von Kleinunternehmern und von Solo-Selbstständigen fließen.

Darüber hinaus werden zur Existenzsicherung unter anderem für Solo-Selbstständige die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Grundsicherung im Alter um 7,7 Milliarden Euro aufgestockt. Auch sollen 55 Milliarden Euro kurzfristig für weitere Vorhaben zur Pandemiebekämpfung genutzt werden können. Mit dem Nachtragshaushalt wird außerdem der Garantierahmen für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) um rund 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.

Die Regierung will zudem mit einem "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" die notwendigen Maßnahmen umsetzen, um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Vorgesehen sind ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren, Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen, und Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro, um Sonderprogramme der KfW zu refinanzieren.

DJG/ank/apo/30.03.2020

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