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BNetzA will Urteil zu russischen Gaslieferungen umsetzen

Erscheinungsdatum Website: 16.09.2019 09:00:07
Erscheinungsdatum Publikation: 17.09.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die sofortige Umsetzung des europäischen Gerichtsurteils zu Gaslieferung des russischen Gazprom-Konzerns nach Europa angeordnet. Damit kann Gazprom nur noch einen Teil seines Gases mit der Ostseepipeline-Anbindungsleitung (Opal) von Deutschland nach Tschechien transportieren.

Die Entscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichts in Luxemburg, das im Streit um russische Gaslieferungen über eine Verlängerung der Erdgas-Pipeline Nord Stream 1 Polen Recht gegeben hatte. Das Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit welchem Gazprom-Konzern der Erwerb weiterer Kapazitäten in der Opal-Pipeline von Deutschland nach Tschechien ermöglicht wurde. An der Opal-Landleitung sind Gazprom und Wintershall Dea die größten Anteilseigner.

"Die Bundesnetzagentur hat heute Aufsichtsmaßnahmen gegen die Opal Gastransport und die Gazprom beschlossen", hieß es in einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur. "Betroffene Kapazitäten dürfen weder vermarktet noch genutzt werden."

Die Luxemburger Richter hatten ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im EU-Energiesektor begründet. Polen wirft Gazprom vor, dass durch die Nordseepipelines Nord Stream 1 und 2 Gas unter Umgehung der Transitländer Polen und Ukraine nach Europa komme.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur darf Opal nun keine weiteren Versteigerungen der betroffenen Verbindungskapazitäten durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Monatsauktion für Oktober, die am 16. September hätte stattfinden sollen. Darüber hinaus sei es nun untersagt, Transporte auf Basis der betroffenen Verbindungskapazitäten vorzunehmen.

Die entsprechenden teilregulierten entkoppelten Verbindungskapazitäten umfassen laut Bundesnetzagentur ein Volumen von 15,86 Mio kWh pro Stunde.

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