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Bayer: Kein illegales Vorgehen bei Monsanto-Kritikerlisten

Erscheinungsdatum Website: 05.09.2019 14:40:03
Erscheinungsdatum Publikation: 06.09.2019

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LEVERKUSEN (Dow Jones)--Bei der Erstellung von Kritikerlisten für das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat von Monsanto sind nach Angaben des Bayer-Konzerns keine illegalen Methoden eingesetzt worden. Das habe der Abschlussbericht der Anwaltskanzlei Sidley Austin ergeben, die Bayer im Mai mit einer Untersuchung beauftragt hatte, heißt es in einer Mitteilung des Leverkusener Konzerns.

Der von Medien erhobene Vorwurf, die mit der Erstellung der Listen beauftragte Agentur Fleishman Hillard oder Monsanto hätten vertrauliche oder private Daten von Personen gesammelt und so gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, habe sich nicht bestätigt.

Sidley Austin komme in seinem Bericht abschließend zu dem Ergebnis, "wir haben keine Beweise gefunden, die die Behauptungen der französischen Medien unterstützen, dass die Stakeholder-Listen illegal waren." Die Listen basierten auch nicht auf einer illegalen "Überwachung" von Personen, sondern überwiegend auf öffentlich zugänglichen Informationen wie Presseartikeln oder Social-Media-Accounts.

Austin habe für ihre Untersuchung mehr als 2,4 Mio elektronische Dateien aus Quellen von Monsanto untersucht, so Bayer.

Auf den Listen waren knapp 1.500 Personen in mehreren europäischen Ländern in sechs abgestuften Kategorien nach Befürwortern und Gegnern von Glyphosat unterteilt worden. Fleishman Hillard hatte die Kritikerlisten vor knapp drei Jahren im Zuge des EU-Wiederzulassungsverfahrens erstellt. Auch die frühere deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks befand sich darauf.

Bayer war nach Bekanntwerden der Liste wegen der ohnehin umstrittenen Monsanto-Übernahme öffentlich weiter unter Druck geraten. Der Ex-Grünen-Politiker Matthias Berninger, inzwischen Leiter Public Affairs und Nachhaltigkeit bei Bayer, bezeichnete Abschluss und Veröffentlichung der Untersuchung als "weiteren wichtigen Schritt, um Transparenz zu schaffen". chem

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