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Bayer vor erneutem Teilerfolg im Glyphosat-Prozess

Erscheinungsdatum Website: 19.07.2019 14:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 22.07.2019

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LEVERKUSEN (Dow Jones)--Ein Gericht in Kalifornien hat die Strafzahlung für Bayer in einem der vielen Glyphosat-Prozesse auf vorläufiger Basis deutlich reduziert. Richter Winifred Smith will den so genannten Straf-Schadensersatz für die an Krebs erkrankten Alberta und Alva Pilliod auf das Zwei- bis Vierfache des eigentlichen Schmerzensgeldes begrenzten. Das würde die Strafe auf maximal 250 Mio US-Dollar begrenzen, nachdem eine Jury im nordkalifornischen Oakland dem Leverkusener Konzern im Mai eine Schadensersatzsumme von über 2 Mrd Dollar auferlegt hatte.

Das Ehepaar hatte Bayer beziehungsweise deren Tochter Monsanto vorgeworfen, dass das Unkrautvernichtungsmittel ihre Krebserkrankung hervorgerufen habe. Bayer teilte in einer Reaktion auf das neue Urteil mit, mit seiner vorläufigen Entscheidung zur Reduzierung der Schadenersatzzahlungen gehe das Gericht einen Schritt in die richtige Richtung. Bayer will jedoch zunächst die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Anträge abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme abgeben.

Bayer hatte schon einmal einen Teilerfolg errungen, als ein Gericht die Strafe in einem anderen Fall um 55 Mio auf 25 Mio Dollar reduziert. Allerdings sind 13.400 Klagen in den USA anhängig, so dass auch die reduzierten Strafen in Summe kaum zu tragen sind, sollten sie Bestand haben.

So will der Konzern in jedem Fall auch hier Berufung einlegen, weil die Entscheidung der Jury wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Schlussfolgerungen führender Gesundheitsbehörden weltweit widerspreche, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. chem

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