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Barley will Mietvereine gegen Wuchermieten klagen lassen

Erscheinungsdatum Website: 21.05.2019 17:30:03
Erscheinungsdatum Publikation: 22.05.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Mietwucher durch die erstmalige Schaffung einer Klagemöglichkeit für Mietervereine verhindern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Vermieter in Zukunft in Wohnungsanzeigen keine überhöhten Mietpreise angeben dürfen.

Gegen solchen unlauteren Wettbewerb sollen Mietervereine künftig mit Abmahnungen sowie Beseitigungs- und Unterlassungsklagen vorgehen können. "Auf diese Weise obliegt die Rechtsdurchsetzung des Verbots der Mietpreisüberhöhung nicht allein dem Mieter", heißt es in dem Referentenentwurf, in den Dow Jones Einblick hatte.

In einem Interview mit der Berliner Zeitung hatte Barley zuvor die Pläne vorgestellt. "Wir werden Mietwucher einen Riegel vorschieben", sagte Barley der Berliner Zeitung. "Wenn Vermieter überteuerte Wohnungen inserieren, sollen sie künftig von Mietervereinen abgemahnt werden können", so die Ministerin. Damit sind Mieter erstmals nicht die einzigen, die gegen überhöhte Mieten vorgehen können. "Mit den Mietervereinen und den Verbraucherzentralen stehen den Mietern künftig starke Verbündete im Kampf gegen Mietwucher zur Seite", so Barley, die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl ist.

Trotz der 2015 eingeführten Mietpreisbreme hat sich die Lage an vielen örtlichen Wohnungsmärkten "deutlich verschärft", heißt es in dem Referentenentwurf, der vergangene Woche an die anderen Ressorts verschickt wurde.

In der Bundeshauptstadt Berlin sind die Mieten zuletzt zwar lediglich moderat gestiegen. Für den Berliner Mieterverein ist das aber kein Grund zur Entwarnung. "Eine dringend notwendige und umfassende Beschränkung von Mieterhöhungen wird selbst ein qualifizierter und rechtssicherer Mietspiegel nicht leisten können", so der Mieterverein zum vergangene Woche veröffentlichten Mietspiegel mit. "Hierfür bedarf es weitergehender Instrumente."

Mit dem Vorstoß des Justizministeriums soll nun das in der Praxis wirkungslose Verbot der Mietpreisüberhöhung vom Wirtschaftsstrafgesetz ins Zivilrecht überführt werden. Mit dieser Überführung könne das Mietwucherverbot wieder seine Schutzzwecke erfüllen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Vermieter sollen in Zukunft das ortsübliche Entgelt für die Nutzung einer Wohnung nicht um mehr als 20 Prozent der Vergleichsentgelte übersteigen dürfen. Durch die Verwendung des Worts "Entgelt" statt "Miete" werden auch möblierte Wohnungen einbezogen, in denen von Mietern für die Nutzung der Möbel, des Internets oder ähnliche Nebenleistungen ein zusätzliches Entgelt verlangt wird. Als nicht unangemessen hoch seien Entgelte anzusehen, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters nötig seien, so die Pläne des Ministeriums

DJG/aat/sha

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