Euro Intern

"Euro Intern" enthält neben umfassenden Informationen zur Geldpolitik in der Eurozone und der EU auch wichtige Hintergrundinfos und Analysen mit Charts von EZB-Beobachtern.

Union übt massive Kritik an Scholz's Grundsteuerplänen

Erscheinungsdatum Website: 21.03.2019 21:00:02
Erscheinungsdatum Publikation: 25.03.2019

zurück zur Übersicht

BERLIN (Dow Jones)--Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Reform der Grundsteuer sind in der Unions-Bundestagsfraktion bei einer Debatte auf breite Kritik gestoßen. "Wir kommen von einem Problem ins nächste Problem, wenn wir uns diesem Modell weiter nähern", warnte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler. Er forderte stattdessen ein Einfachmodell. Gebe es keine Lösung, sollten die Länder eigene Gesetze dazu machen, schlug er vor. Dann "wären wir gut beraten, hier ein Freigabegesetz zu machen", sagte Güntzler. Dieses ist für Ländergesetze nötig.

Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach trat ebenfalls "nachdrücklich für ein Einfachmodell" anstelle eines von Scholz geplanten wertabhängigen Modells für die Reform ein. "Grundsätzlich ist die Grundsteuer ja eine Objektsteuer", hob er hervor. Scholz hingegen plane eine "verkappte Einkommen- und Vermögensteuer". Michelbach forderte, Forderungen nach Erhebung der Grundsteuer auf Länderebene nicht zu verteufeln. "Die Einheit des Bundes ist dadurch nicht gefährdet", betonte er.

Unions-Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) betonte, die Fraktion wolle nachvollziehbare Kriterien. "Das ist für uns Richtschnur für diese Reform." Die Union werde dafür sorgen, dass es "keine Vermögensteuer durch die Hintertür" gebe und auch keine Reform, "die Wohnen verteuert", kündigte er an. SPD-Pläne für eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer wies er zurück: "Das werden wir auf gar keinen Fall mitmachen."

Scholz hatte Anfang Februar nach Gesprächen mit den Ländern Eckpunkte für die vom Verfassungsgericht bis Ende 2019 angeordnete Reform der Grundsteuer vorgestellt. Nach diesen Plänen sollte bei Wohngrundstücken zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die statistischen Nettokaltmieten angeknüpft werden, und als weitere Kriterien sollten die Wohn-/Nutzfläche, das Baujahr, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert herangezogen werden.

Bei einem weiteren Treffen mit den Ländern wurden dazu Vereinfachungen verabredet, die zu weniger Bürokratie führen sollen. So soll bei den Grundstücksbewertungen auf Pauschalwerte zurückgegriffen werden, und beim sozialen Wohnungsbau soll mit Abschlägen gearbeitet werden. Scholz will nun einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Bayern hat allerdings bereits angekündigt, notfalls ein eigenes Ländergesetz zu machen.

DJG/ank/sha/25.03.2019

zurück zur Übersicht