Märkte der Welt

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BAFA bereitet sich auf den harten Brexit vor

Erscheinungsdatum Website: 13.03.2019 13:30:57
Erscheinungsdatum Publikation: 14.03.2019

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Vorsicht bei Dual-Use-Gütern

ESCHBORN (NfA)--Wie erwartet gib es in London keine Trendwende in Sachen Brexit. Der ausgehandelte Vertragsentwurf wurde im Unterhaus ein weiteres Mal abgelehnt, ebenso wie ein vertragsloser Austritt aus der EU. Heute steht nun eine Abstimmung darüber an, ob bei der EU ein Aufschub des bislang auf den 29. März terminierten Brexit beantragt werden soll, um mehr Zeit für Verhandlungen zu schaffen.

Dem Bundesamt für Wirtschaft Ausfuhrhkontrolle (BAFA) bleibt wenig anderes über, als sich auf einen harten Brexit vorzubereiten. Aus exportkontrollrechtlicher Sicht würde das Vereinigte Königreich mit dem Austritt aus der EU zu einem Drittland werden. Dies führt zu neuen Genehmigungspflichten im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und solchen, die unter die Anti-Folter-Verordnung fallen.

Im Bereich der Exportkontrolle von Rüstungsgütern würde das Vereinigte Königreich nur noch als NATO-Land privilegiert, da EU-statusbedingte Verfahrensvereinfachungen entfallen, heißt es aus Eschborn. .

Zur Kompensation der neuen Genehmigungspflichten beabsichtigt das BAFA im Falle eines ungeregelten Brexit Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen für den Dual-Use-Bereich einzuführen. Daneben hat die EU-Kommission einen Vorschlag (https://ec.europa.eu/info/files/eu-general-export-authorisation-dual-use-items-com-2018-891_de) zur Aufnahme Grobritanniens in die begünstigen Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. EU001 erarbeitet. Die diesbezügliche Abstimmung steht noch aus. Anschließend könnte eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vorbereitet werden.

Zu beachten ist dem BAFA zufolge, dass die AGG Nr. EU001 nicht für Exporte von Gütern, die in Anhang IIg sowie im Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, genutzt werden könnten. Zur Fortgeltung bereits erteilter Genehmigungen von Gütern des Anhang IV plant das Amt eine Bekanntmachung. Weiterhin sind temporäre Übergangsregelungen für die Nutzung von britischen Ausfuhrgenehmigungen für in Deutschland gelegene Güter, die vor dem 30. März erteilt wurden, geplant. Auch beabsichtigt sind der Mitteilung zufolge kompensierende Erleichterungen für den Rüstungsbereich.

Die britische Regierung hat für den Fall eines ungeregelten Brexit ebenfalls Verfahrenserleichterungen für Exporte in die EU angekündigt. Konkret will das Department for International Trade eine allgemeine Genehmigung (https://www.gov.uk/government/publications/exporting-controlled-goods-if-theres-no-brexit-deal/exporting-controlled-goods-if-theres-no-brexit-deal) erlassen, welche Exporte von Dual-Use-Gütern begünstigt.

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