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Frankfurter Europarechtler warnt vor "Brexit-Schaukel"

Erscheinungsdatum Website: 13.02.2019 17:40:02
Erscheinungsdatum Publikation: 14.02.2019

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FRANKFURT (Dow Jones)--Der Frankfurter Europarechtler Christoph Schalast hat darauf hingewiesen, dass es bei dem geplanten EU-Austritt Großbritannien zu einer Aufeinanderfolge von Brexit-Rückzügen und -Anträgen kommen könnte. "Die Briten könnten den Brexit-Antrag zurückziehen und ihn anschließend sofort neu stellen, damit könnten sie sich ganz einfach eine zweijährige Verlängerung verschaffen", sagte Schalast.

Großbritannien hatte am 29. März 2017 den EU-Austritt nach Paragraf 50 des EU-Vertrags beantragt. Damit endet die EU-Mitgliedschaft des Landes automatisch zwei Jahre später, egal ob mit Vertrag oder ohne. Allerdings hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) den Briten das Recht zugesprochen, einseitig von dem Antrag zurückzutreten.

Schalast hält dieses Urteil für einen Fehler, weil er dem Land eben die Möglichkeit einer "Austrittsschaukel" gebe. Allerdings glaube er nicht, dass Premierministerin Theresa May zu diesem Instrument greifen werde.

Um im Falle eines EU-Ausritts eine feste Grenze zwischen der zur Eurozone gehörigen Republik Irland und dem zu Großbritannien gehörigen Nordirland zu verhindern, könnte laut Schalast eine Sonderwirtschaftszone wie jene um das russische Kaliningrad gebildet werden. "Juristisch ist das überhaupt kein Problem", sagte er. Damit wäre ein freier Handel möglich, auch wenn Nordirland politisch weiterhin zu Großbritannien gehörte.

Das sogenannte Karfreitagsabkommen von 1998 verbietet, eine Grenze zwischen den beiden Teilen der irischen Insel zu errichten. Mit den Abkommen endete ein jahrzehntelanger blutiger Bürgerkrieg zwischen Katholiken und Protestanten in Nordirland.

Um dieses Status Quo abzusichern, wurde in dem zwischen der britischen Regierung und der EU ausgehandelten Austrittsvertrag ein sogenannter "Backstop" verankert, der eine Grenze auf jeden Fall verhindern soll. Allerdings hat das britische Parlament den Brexit-Vertrag unter anderem wegen dieses Backstops abgelehnt.

DJG/hab/apo

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