Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Industrie fordert Nachbesserung von Grundsteuerplänen

Erscheinungsdatum Website: 13.02.2019 17:35:04
Erscheinungsdatum Publikation: 14.02.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Die deutsche Industrie hat die jüngsten Reformpläne zur Grundsteuer kritisiert und die von Bund und Ländern dazu vereinbarten Eckpunkte als "zu bürokratisch und zu teuer" bezeichnet. "Bund und Länder müssen die Eckpunkte dringend überarbeiten", forderte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Joachim Lang. "Steuererhöhungen durch die Hintertür mithilfe der Grundsteuerreform sind der falsche Weg."

Lang kritisierte auch, zur Ermittlung der Bodenrichtwerte fehle ein bundesweit einheitliches Verfahren, das transparent und rechtssicher sei. Bodenrichtwerte für Industriegrundstücke gebe es oft gar nicht. "Die Politik muss die einmalige Chance nutzen, die Grundsteuer mit weniger Bürokratie zu reformieren", forderte er. Ein wertunabhängiges Flächenmodell sei nach wie vor die beste Wahl.

Die Regierungsparteien wollen im Koalitionsausschuss am Mittwochabend in Berlin über das Thema beraten, zu dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor knapp zwei Wochen mit den 16 Ländern Eckpunkte für das vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Reformvorhaben vereinbart hatte. Diese waren aber bereits unmittelbar danach von der Wirtschaft als zu kompliziert abgelehnt worden. Aus dem Bundestag kam ebenfalls Kritik, auch aus der Unions-Fraktion.

Laut den von Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten soll bei Wohngrundstücken zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die statistischen Nettokaltmieten angeknüpft werden, die nach Mietstufen gestaffelt sind. Ausnahmen soll es geben, wenn die tatsächlich vereinbarte Miete deutlich darüber oder darunter liegt.

Weitere Kriterien sollen die Wohn-/Nutzfläche, das Baujahr, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein. Auf diese in einem ersten Schritt ermittelten Grundstückswerte soll dann eine gegenüber der bisherigen Praxis deutlich niedrigere Steuermesszahl angewandt werden, um eine Erhöhung der Grundsteuer zu vermeiden. Darauf soll wie bisher noch ein kommunaler Hebesatz kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April die derzeitige Bemessung der Grundsteuer verworfen und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 zur Neuregelung gesetzt. Die Pläne des Bundesfinanzministers hatten aber zu Kritik der Union und aus den Ländern geführt, vor allem, weil Scholz eine Heranziehung der tatsächlichen Miete als Kriterium plante.

DJG/ank/jhe

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