Finanz- und Wirtschaftsspiegel

Der Newsletter "Finanz- und Wirtschaftsspiegel" informiert täglich über die Aktivitäten der internationalen Zentralbanken mit Schwerpunkt auf die Europäische Zentralbank, die Federal Reserve und die Bank of Japan.

EZB-Offizielle müssen über mögliche Interessenkonflikte informieren

Erscheinungsdatum Website: 16.01.2019 18:50:53
Erscheinungsdatum Publikation: 17.01.2019

zurück zur Übersicht

FRANKFURT (Dow Jones)--Hochrangige Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen die Öffentlichkeit künftig einmal im Jahr über frühere Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Tätigkeiten ihrer Partner und Details ihrer Geldanlage informieren. Das sieht der jetzt veröffentlichte und seit 1. Januar geltende Verhaltenskodex der EZB vor.

Mitglieder des EZB-Direktoriums, des EZB-Rats und des Bankaufsichtsgremiums müssen in einem Formular angeben, welche beruflichen Tätigkeiten sie in den drei Jahren vor ihrem Eintritt in die EZB ausgeübt haben, welchen Tätigkeiten sie privat nachgehen und wie sie dafür entschädigt werden.

Abgefragt werden ferner sonstige offizielle Tätigkeiten und finanzielle Interessen. In diesem Punkt sollen die EZB-Offiziellen angeben, in welche Unternehmen sie investiert sind. Erfragt wird auch eine Erwerbstätigkeit des Partners, sofern diese zu einem Interessenkonflikt führen kann.

Die ersten der Formulare sollen laut EZB im April veröffentlicht werden, über den genauen Zeitpunkt dürfte noch näher informiert werden. Außerdem enthält der Verhaltenskodex strengere Leitlinien für die externe Kommunikation von EZB-Direktoriumsmitglieder, die künftig auch für die beiden anderen Gremien gelten.

Zudem finden sich darin Regeln für Aktivitäten nach der Zeit bei der EZB. Der Verhaltenskodex schreibt darüber hinaus die Veröffentlichung von Kalendern über die monatlichen Aktivitäten der EZB-Offiziellen vor.

DJG/hab/kla

zurück zur Übersicht